Im Jahr 1997 kam es zur Erstregistrierung des Schutzes für Tiroler Speck g.g.A. in Brüssel und damit zur Veröffentlichung der ersten Spezifikation im Register der Europäischen Kommission. Die jeweils gültige Spezifikation ist die Grundlage für die Produktion einer eingetragenen Herkunftsbezeichnung und enthält alle einzuhaltenden Parameter und Anweisungen zu Rohstoffen, Herstellungsverfahren, Verpacken, Aufschneiden, Etikettieren sowie Aufzeichnungen und Kontrollen. 2019 wurde eine neu angepassten Form veröffentlicht, die im wesentlichen den Bereich “Aufschneiden” von Tiroler Speck g.g.A. neu regelt.

 

 

 

Spezifikation NEU

 

 

 

 

 

Die Einhaltung der Spezifikation für Tiroler Speck g.g.A. wird vom Kontrollservice agroVet GmbH in den produzierenden Betrieben überprüft. Ebenso erfolgt durch die Kontrollstelle die Erstabnahme bei Betrieben, die die Produktion von Tiroler Speck g.g.A. erst starten wollen.